Kinderbeistände können in Verfahren zur Obsorge- und Be­suchs­rechts­re­ge­lung bestellt werden.

„Kinderbeistände sind Personen mit einem psychosozialen Grundberuf, welche zu­sätz­lich, speziell für diese Tätigkeit, ge­schult wur­den. Die Tätigkeit eines Kin­der­bei­stan­des bezieht sich auf die Arbeit mit dem Kind. Der Kinderbeistand soll das Kind über seine recht­li­che Stel­lung und den Ver­fah­rens­stand auf­klä­ren, es be­glei­ten, ent­las­ten, un­ter­stüt­zen und Sprach­rohr zu Gericht und Eltern sein. Auf­gabe des Kin­der­bei­stan­des ist es, für das Kind einen geschütz­ten Rah­men zur Ver­fü­gung zu stel­len, wo die Tref­fen statt­fin­den, und das Kind Ver­trau­en fas­sen kann. Wichtig dabei ist, dem Kind zu ver­mit­teln, dass der Kinderbeistand sowohl ge­gen­über den El­tern, wie auch dem Gericht, zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet ist. Nur jene In­hal­te wer­den nach außen ge­tra­gen, wel­chen das Kind vorher zugestimmt hat.

Die Wünsche, Sorgen und Ängste wer­den, soweit vorhanden, mit dem Kind besprochen und dem Gericht, den Eltern und Sachverständigen, meist schrift­lich, in einer Verhandlung durch den Kin­der­bei­stand mitgeteilt. Nach der Ge­richts­ver­hand­lung trifft der Kin­der­bei­stand das Kind zu einem, oder wenn er­for­der­lich auch mehreren Gesprächen, um es über den Ver­lauf und das Ergebnis dieser zu in­for­mie­ren. Die Dauer der Tätigkeit eines Kin­der­bei­stan­des ins­ge­samt, rich­tet also nach dem Ver­fah­rens­stand, und auch danach, zu wel­chem Zeitpunkt der Kin­der­bei­stand es für sinn­voll er­ach­tet, die Bot­schaf­ten des Kindes an das Gericht und die Eltern wei­ter­zu­lei­ten.“

Allgemeine Informationen zum Kin­der­bei­stand bietet das Internet­angebot der Justizbetreuungsagentur unter:
www.jba.gv.at/?kb_allgemeines